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   OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 5 - 2 StE 5/17 - 4   

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https://dejure.org/2020,110
OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 5 - 2 StE 5/17 - 4 (https://dejure.org/2020,110)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2020 - 5 - 2 StE 5/17 - 4 (https://dejure.org/2020,110)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 5 - 2 StE 5/17 - 4 (https://dejure.org/2020,110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57b StGB, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129a Abs 1 Nr 2 StGB, § 129a Abs 4 StGB
    Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in paramilitärischen Gruppierungen im syrischen Bürgerkrieg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zum Handeln aus niedrigen Beweggründen im Sinne von § 211 StGB bei Vorführung von Gefangenen vor einem Schariarichter, dem die Entscheidung über das Schicksal der Gefangenen überlassen wurde und der religiös motivierte Todesurteile ausspricht. 2. Zur Bewertung lokal ...

  • rechtsportal.de

    Niedrige Beweggründe bei religiös motivierten Straftaten Vorführung von Gefangenen bei Schariarichter Straftaten im syrischen Bürgerkrieg Lokal paramilitärische Gruppierungen als terroristische Vereinigung Rädelsführerschaft in ausländischer terroristischer Vereinigung

Kurzfassungen/Presse

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen vier Angeklagte u. a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen und Mord in Syrien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung spricht für die Annahme einer besonderen Schuldschwere, dass der Angeklagte AK drei rechtlich selbständige Mordtaten begangen und damit drei lebenslange Freiheitsstrafen verwirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Die große Zahl von Opfern ist aber ein gewichtiger, zu Lasten des Angeklagten AK sprechender Umstand (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Hinzu kommt, dass der Angeklagte AK im Zusammenhang mit den drei Morden weitere schwere Straftaten begangen hat, was ebenfalls ein weiterer erheblicher, für die Annahme einer besonderen Schuldschwere sprechender Gesichtspunkt ist (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung spricht für die Annahme einer besonderen Schuldschwere, dass der Angeklagte AK drei rechtlich selbständige Mordtaten begangen und damit drei lebenslange Freiheitsstrafen verwirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Die große Zahl von Opfern ist aber ein gewichtiger, zu Lasten des Angeklagten AK sprechender Umstand (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Hinzu kommt, dass der Angeklagte AK im Zusammenhang mit den drei Morden weitere schwere Straftaten begangen hat, was ebenfalls ein weiterer erheblicher, für die Annahme einer besonderen Schuldschwere sprechender Gesichtspunkt ist (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH, Urteil vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52, BGHSt 3, 180, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, juris Rn. 9; Beschluss vom 6. April 2017 - 2 BJs 37/17-4, AK 14/17).

    Das ist der Fall, wenn sich der Täter in Verfolgung seiner selbst gesetzten Ziele mit der Tötung über gesellschaftliche Wertentscheidungen bewusst hinwegsetzt, deren Beachtung für das Funktionieren eines demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens schlechthin konstitutiv ist, insbesondere indem er einen Gegner allein aufgrund dessen politischer Betätigung oder Überzeugung tötet (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 2 BJs 37/17-4, AK 14/17; siehe auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, juris Rn. 12).

  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Die große Zahl von Opfern ist aber ein gewichtiger, zu Lasten des Angeklagten AK sprechender Umstand (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH, Urteil vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52, BGHSt 3, 180, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, juris Rn. 9; Beschluss vom 6. April 2017 - 2 BJs 37/17-4, AK 14/17).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Allerdings ist hierbei zu Gunsten des Angeklagten AK zu berücksichtigen, dass die zu Grunde liegenden Tathandlungen in einem sehr engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhang erfolgt sind (siehe BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, juris Rn. 11).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Rädelsführer ist, wer durch seine Tätigkeit in besonders maßgebender Weise Einfluss auf die Vereinigung ausübt, indem er an der Führung der Vereinigung mitwirkt (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn.  8).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Ein Jugendlicher im Sinne des §  105 Abs.  1 Nr.  1 JGG ist ein noch prägbarer, ungefestigter Mensch, bei dem noch Entwicklungskräfte größeren Umfangs wirksam sind (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 337, 340; vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18, juris Rn. 17).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH, Urteil vom 30. September 1952 - 1 StR 243/52, BGHSt 3, 180, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, juris Rn. 9; Beschluss vom 6. April 2017 - 2 BJs 37/17-4, AK 14/17).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
    Die Gründung und die sich daran unmittelbar anschließende mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung steht in Tateinheit (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn.  58; Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn.  19).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (erforderliche

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